FA-1, 3. Januar 2024, Erklärung des Sprechers des Außenministeriums, Herrn Öncü Keçeli, als Antwort auf eine Frage bezüglich der von der Republik Südafrika gegen Israel eingereichten Klage vor dem Internationalen Gerichtshof

Republik Türkiye Außenministerium 03.01.2024

Wir begrüßen die Klage der Republik Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel wegen Verletzung seiner Verpflichtungen aus der “Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes” von 1948.

Das Massaker Israels an mehr als 22.000 palästinensischen Zivilisten, zumeist Frauen und Kinder, im Gazastreifen über einen Zeitraum von fast drei Monaten darf nicht ungestraft bleiben, und die Verantwortlichen müssen nach dem Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir hoffen, dass der Prozess so bald wie möglich abgeschlossen wird.

Entsprechend diesem Antrag wird erwartet, dass der Internationale Gerichtshof eine einstweilige Verfügung erlässt, die Israel anweist, seine Angriffe auf den Gazastreifen einzustellen.

Türkiye wird auch die Umsetzung dieser Entscheidung verfolgen.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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