FA-70, 28. Juli 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu der Erklärung des US-Außenministeriums zu Osman Kavala

Republik Türkiye Außenministerium 28.07.2020

Die Erklärung des US-Außenministeriums, die zur Freilassung von Osman Kavala aufruft, steht mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht im Einklang. Der Prozess gegen Osman Kavala ist noch nicht abgeschlossen. Dieser von unabhängigen Gerichten durchgeführte Prozess muss von jedem respektiert werden. Im vergangenen Februar wurde Osman Kavala freigesprochen, doch aufgrund einer weiteren Anklage, die auf neuen Beweisen beruht, befindet er sich derzeit in Haft.

Dass diejenigen, denen bei der Auslieferung des FETÖ-Anführers die Gerichtsverfahren als Vorwand dienen und die den stellvertretenden Generaldirektor der Halkbank, Hakan Atilla, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens monatelang in Haft hielten, in einen laufenden Fall in der Türkei eingreifen, ist paradox.

Die Türkei ist ein Rechtsstaat. Kein Land oder keine Person kann türkischen Gerichten Anweisungen bezüglich gerichtlicher Verfahren erteilen.

Atatürk

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