FA-46, 12. Juni 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zur Durchsetzung der Verordnung über die britischen souveränen Militärbasen

Republik Türkiye Außenministerium 12.06.2020

Die zwischen der griechisch-zypriotischen Verwaltung und dem Vereinigten Königreich in 2014 unterzeichnete Verordnung über die Nutzung von Privateigentum innerhalb der britischen souveränen Militärbasen ist in Kraft getreten.

Wie wir bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens erwähnt haben, ist es nicht akzeptabel, dass die Türkei als Garantiemacht und die türkisch-zypriotische Seite, die die Verträge von 1960 unterzeichnet hat, nicht rechtzeitig zum Inhalt dieser Verordnung konsultiert wurden, die eine Änderung des Status in den Militärbasen mit sich bringt.

In diesem Rahmen unterstützen wir die Erklärungen der TRNZ-Behörden zu diesem Thema.

In diesen Gebieten verfügen nicht nur griechische, sondern auch türkische Zyprioten über unbewegliches Vermögen sowie über unverzichtbare Rechte und Interessen.

Das Vereinigte Königreich, das eine Garantiemacht ist, hat wiederholt mit der Umsetzung dieser Verordnung die türkischen Zyprioten ignoriert und das Gleichgewicht zwischen den Parteien auf der Insel, den Grundsatz der politischen Gleichheit und damit die Bemühungen um eine Lösung der Zypernfrage beschädigt.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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