FA-11, 20. Februar 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zur Entscheidung, einigen europäischen Ländern die Visumbefreiung zu gewähren

Republik Türkiye Außenministerium 20.02.2020

Es wurde beschlossen, den Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums in der Europäischen Union Österreich, Belgien, der Niederlande, Spanien, Polen, sowie des Vereinigten Königreichs bei ihren touristischen Reisen, die sie ab dem 2. März 2020 in die Türkei vornehmen werden, eine Visumbefreiung für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von jeweils 180 Tagen zu gewähren.

Dieser Schritt zielt darauf ab, unser Tourismuspotenzial mit diesen Ländern zu erhöhen und unsere Handels-, Wirtschafts- und Kulturbeziehungen weiter auszubauen.

Atatürk

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