FA-32, 12. Mai 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu den Erklärungen vom Sprecher des Auswärtigen Amtes, in denen die Türkei aufgefordert wird, sich weiterhin an das UN-Übereinkommen gegen Folter zu halten

Republik Türkiye Außenministerium 12.05.2019

Die Türkei ist Vertragspartei aller Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Folter und Misshandlung. Alle Orte in der Türkei, an denen Personen ihrer Freiheit entzogen werden, stehen der Überwachung durch internationale Mechanismen offen. Die Politik der "Nulltoleranz gegen Folter" wird seit 2003 konsequent umgesetzt.

Dementsprechend handelt unser Land bei der Bekämpfung von Folter in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen, wie es dies in allen Bereichen tut.

Die von der Deutschen Presse-Agentur veröffentlichten Aussagen des Sprechers des Auswärtigen Amtes, in denen die Türkei aufgefordert wird, sich weiterhin an das Übereinkommen gegen Folter zu halten, sind völlig unbegründet. Die Behauptungen des Betroffenen wurden zuvor von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft untersucht, die beschloss, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Unser Land untersucht gründlich alle Vorwürfe der Folter und Misshandlung und zeigt bei jeder Gelegenheit eine transparente Haltung zu diesem Thema.

Die Verjährungsfrist für die Straftat der Folter wurde 2013 vollständig abgeschafft. Wir halten es für bedenklich, dass die staatlichen Behörden diese haltlosen Anschuldigungen, die auf die Verunglimpfung der Türkei abzielen, ernst nehmen.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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