Nr.: 130, 6. Mai 2019, Pressemitteilung in Bezug auf einige Anmerkungen ausländischer Gesprächspartner zum Beschluss des Hohen Wahlrates, die Wahlen in Istanbul erneut durchzuführen

Republik Türkiye Außenministerium 07.05.2019

Die Kommunalwahlen am 31. März wurden vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats beobachtet, und die Delegation erklärte, dass sie von der Kompetenz des Hohen Wahlrates beeindruckt sei.

Derselbe Hohe Wahlrat hatte die Beschwerden, die unter Ausnutzung der gesetzlichen Rechte für verschiedene Provinzen und Städte eingereicht wurden, geprüft und Entscheidungen getroffen. Während der Rat einige der Appelle ablehnte, kam er zu dem Schluss, die Wahlen in Istanbul erneut durchzuführen. Jeder sollte diese Entscheidung, die auf der Grundlage des Gesetzes getroffen wurde, respektieren. Wir akzeptieren keine politisch motivierte Kritik einiger unserer ausländischen Gesprächspartner an dieser Entscheidung und dem Hohen Wahlrat.

Die Türkei hat ihre demokratische Reife unter Beweis gestellt. Die Entscheidung des unabhängigen Hohen Wahlrates zielt darauf ab, die unbestreitbare Willensäußerung der Wählerschaft zu gewährleisten.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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