FA-12, 8. März 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu der Entscheidung der belgischen Anklagekammer im Fall Ariadna

Republik Türkiye Außenministerium 08.03.2019

Die heutige Entscheidung der belgischen Anklagekammer (8. März), die die Einleitung des Rechtsverfahrens durch den belgischen Generalstaatsanwalt für 36 PKK-nahe natürliche und juristische Personen verhindert, ist inakzeptabel.

Trotz der von dem belgischen Generalstaatsanwalt vorgelegten Beweise für den terroristischen Charakter der PKK bietet diese Entscheidung in seiner jetzigen Form den Terrororganisationen einen sehr gefährlichen Ausbeutungsbereich.

Gegen die Entscheidung kann beim belgischen Berufungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Die Türkei wird ihren Rechtsstreit entschlossen fortsetzen.

Wir erwarten von unserem Verbündeten Belgien, im Einklang mit den Verantwortungen bezüglich der Terrorismusbekämpfung zu handeln und die notwendigen Schritte im Kampf gegen die Terrororganisation PKK wirksam zu unternehmen.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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