FA-74, 15. November 2018, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union über den Antrag der Terrororganisation PKK auf Streichung von der EU-Liste terroristischer Organisationen

Republik Türkiye Außenministerium 16.11.2018

Mit Beschluss vom 15. November 2018 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die PKK weiterhin auf der EU-Liste terroristischer Organisationen stehen wird.

Andererseits hat das Gericht die Entscheidungen des EU-Rates vom 10. Februar 2014 bis 4. August 2017 in Bezug auf den Verbleib der PKK auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen für nichtig erklärt. Die Aufhebung beruhte auf Verfahrensmängeln seitens des EU-Rates bei der Aktualisierung der Liste der terroristischen Organisationen. Sie enthielt keine Neubewertung der Eigenschaften der PKK als terroristische Organisation.

Es ist offensichtlich, dass die Bemühungen der PKK, ihren terroristischen Charakter zu verbergen, zu keinen Ergebnissen führen werden. Die PKK ist eine terroristische Organisation und wird von der internationalen Gemeinschaft weiterhin als solche behandelt.

Atatürk

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