Nr.: 221, 22. August 2018, Pressemitteilung in Bezug auf die Genehmigung der Entscheidung des griechischen Staatsrates, dem Putschisten Süleyman Özkaynakçı Asyl zu gewähren

Republik Türkiye Außenministerium 22.08.2018

Der griechische Staatsrat hat eine weitere skandalöse Entscheidung unterzeichnet, indem er den Einspruch der griechischen Regierung gegen die Asylentscheidung für Süleyman Özkaynakçı, einen der Täter des heimtückischen Putschversuchs vom 15. Juli, abgelehnt hat.

Diese Entscheidung verletzt nicht nur die internationalen Verpflichtungen Griechenlands zur Bekämpfung des Terrors, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge dar.

Mit der Ablehnung der Auslieferung der putschistischen Verräter hat Griechenland die Grundlage für solche Entscheidungen geschaffen, die das Gewissen der türkischen Nation verletzen.

Die griechischen Behörden sollten nicht länger zulassen, dass ihr Land verräterischen Putschisten einen Zufluchtsort bietet, indem sie ihre Justiz als Vorwand benutzen, die sogar die internationalen Verpflichtungen Griechenlands verletzt, indem sie rechtswidrige Entscheidungen treffen.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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