Pressemitteilung in Bezug auf den PKK-Prozess

Republik Türkiye Außenministerium 03.11.2016

Nr.: 280, 3. November 2016

Wir haben erfahren, dass das belgische Ermittlungsbüro, den Antrag der belgischen Bundesanwaltschaft abgelehnt hat, den Prozess an das Strafgericht weiterzuleiten. Seit 2010 werden die Ermittlungen von der belgischen Bundesanwaltschaft gegen 36 natürliche und juristische Personen, die in Belgien ansässig sind und in Verbindung mit der Terrororganisation PKK stehen fortgesetzt.

Wir bewerten und verurteilen diese Entscheidung als ein klares und als ein neues Zeichen der prinzipienlosen Haltung im Kampf gegen den Terror und als ein Zeichen für die Mentalität von Belgien, wonach die Aktivitäten von PKK in Belgien bewilligt werden.

Wir erwarten vom belgischen Justizwesen, dass sie bezüglich des Prozess, der seit 2010 den Rechtsprinzipien widersprechend verzögert geführt wird, den argen Fehler von Heute unverzüglich korrigieren.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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