Antwort Des Sprechers Des Außenministeriums Der Republik Türkei, Herrn Tanju Bilgiç, Bezüglich Der Angeblichen Weigerung Seitens Der Türkei Hinsichtlich Einer Fluggenehmigung Eines Flugzeugs Nach Eriwan

Republik Türkiye Außenministerium 22.04.2015

FA-15, 22. April 2015

Behauptungen bezüglich der Weigerung einer Überfluggenehmigung eines Flugzeugs, die den Präsidenten der Republika Srpska, eine Entität des Staates Bosnien und Herzegowina, S.E. Milorad Dodik über die Türkei nach Eriwan bringen sollte, entsprechen nicht der Realität.

Bezüglich des Flugzeugs, in der sich S.E. Dodik befand, wurde kein Antrag auf diplomatischer Ebene gestellt. Auch die Civil Aviation Organisation hat diesbezüglich keinen Antrag erhalten. Auf der anderen Seite wurde einem Pilot eines Privatflugzeugs, der einen Antrag auf Fluggenehmigung von Bulgarien nach Eriwan über die Türkei eingereicht hatte, eine rechtzeitige Erlaubnis gewährgeleistet. Trotz der Genehmigung jedoch hat dieser Pilot den türkischen Luftraum nicht verwendet.

Bezüglich dieser Angelegenheit gibt es keinerlei Hindernisse. Im Falle eines Antrags ist es selbstverständlich, dass wir S.E. Dodik den Flug über die Türkei nach Eriwan gewährleisten.

Atatürk

Mehmet Özgün Arman Generalkonsul
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