Massnahmen die bei der Überführung von Hilfsgüter nach Syrien über die Türkei beachtet werden sollten

Berlin Büyükelçiliği 22.01.2013

Bei der Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei muss an der Grenze von einer Zollagentur eine Transiterklärung ausgestellt und darin u.a. der Grenzübergang, über den die Hilfsgüter aus der Türkei ausgeführt werden, angegeben werden.

 

Sollten die Hilfsgüter nicht mit einem zollverschlussfähigen Lkw in die Türkei eingeführt werden, so muss insbesondere, wenn es sich bei den Hilfsgütern um Medikamente und medizinische Güter handelt, vom Gesundheitsministerium eine Genehmigung in Bezug auf ihre Importeignung eingeholt werden. Da das Verfahren eine lange Zeit in Anspruch nimmt und die Spender und Spediteure nicht wissen können, wie die Genehmigung zu erhalten ist, können die Medikamente und medizinischen Güter an der Grenze von den Zollbehörden festgehalten werden.

 

Aufgrund von Fällen von Autoschmuggel ist es lediglich Ambulanzfahrzeugen gestattet, mit einem vorläufigen Kennzeichen einzureisen. Fahrzeugen mit einem vorläufigen Kennzeichen, die keine Ambulanzen sind, wird der Transit nach Syrien, und damit die Einfuhr in die Türkei mit einer Transiterklärung nicht gestattet. Fahrzeuge außer Ambulanzen, die Transit nach Syrien wünschen, müssen an der türkischen Grenze ein Kennzeichen ihres Herkunftslandes führen.

 

Damit Medikamente und medizinische Güter als Ladung von Ambulanzen die Grenze passieren können, und da es nicht möglich ist, ihre Türen zu verplomben, müssen die Ambulanzfahrzeuge als Ladung auf zollverschlussfähigen Lkw eingeführt werden. Andernfalls wird die Einfuhr von unbeladenen Ambulanzen in die Türkei nicht gestattet.

 

Darüber hinaus ist eine vollständige Liste der Güter einzureichen, die neben den Hilfsgütern auch die Haltbarkeitsdaten von Medikamenten und Lebensmitteln nennt.

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